Gesundheitsvorsorge

Unter Vorsorge (auch Prävention genannt) werden alle Maßnahmen verstanden, die zur Früherkennung oder gezielt auch zur Vermeidung von Krankheiten durchgeführt werden. Dabei bestehen noch keine Krankheitssymptome (= Krankheitszeichen), weshalb es sich zu diesem Zeitpunkt auch um keine Krankheit mit Leistungspflicht der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse handelt.

  • gesetzliche Grundlagen
  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen im Sozialgesetzbuch hinterlegten Vorsorgekatalog, der sich auf ein Minimum beschränkt. Reise- und sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gehören keinesfalls dazu, obwohl sie gerade bei bestehenden chronischen Erkrankungen dringend empfohlen werden.

    Der Standpunkt der Krankenkasse kann dazu folgendermaßen zusammengefasst werden: "Wenn Sie krank sind, zahlen wir für die Leistungen zu Ihrer Genesung; jene müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten [§12 SGB V]. Zum Beispiel Reisen oder Sport sowie die damit zusammenhängende Vorsorge (zu der Sie nach SGB V [§1 Solidarität und Eigenverantwortung] verpflichtet werden) gehört nicht zu unserer Leistungspflicht."

    Dies ist übrigens nichts neues, sondern schon seit Jahrzehnten so!

  • Hinweise zu IGeL
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) - oder besser Persönliche Gesundheitsleistungen (PeGeL) - sind wichtig und nötig, um die eigene Gesundheit und Wohlbefinden zu stärken und Risiken zu entdecken. Dazu gehören zum Beispiel Sport- und Reisemedizinische Untersuchungen oder auch die Ernährungsberatung. Es gehört zum Selbstverständnis dieser Praxis, Sie auch auf solche Leistungen hinzuweisen. Es steht in jedem Fall in Ihrem Ermessen, davon Gebrauch zu machen oder nicht. Sie finden zu Ihrer Information hier auch externe (zum Teil recht kritische) Quellen:

    Seit 2012 ist der IGEL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) online. Auf dieser Homepage werden Sie - sofern eine Stellungnahme des MDS vorliegt - einen direkten Link über das nebenstehende Symbol erhalten.

    Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt Hinweise und Download zur Verfügung.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen im Sozialgesetzbuch hinterlegten Vorsorgekatalog, der sich auf ein Minimum beschränkt. Reise- und sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gehören keinesfalls dazu, obwohl sie gerade bei bestehenden chronischen Erkrankungen dringend empfohlen werden.

Der Standpunkt der Krankenkasse kann dazu folgendermaßen zusammengefasst werden: "Wenn Sie krank sind, zahlen wir für die Leistungen zu Ihrer Genesung; jene müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten [§12 SGB V]. Zum Beispiel Reisen oder Sport sowie die damit zusammenhängende Vorsorge (zu der Sie nach SGB V [§1 Solidarität und Eigenverantwortung] verpflichtet werden) gehört nicht zu unserer Leistungspflicht."

Dies ist übrigens nichts neues, sondern schon seit Jahrzehnten so!

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) - oder besser Persönliche Gesundheitsleistungen (PeGeL) - sind wichtig und nötig, um die eigene Gesundheit und Wohlbefinden zu stärken und Risiken zu entdecken. Dazu gehören zum Beispiel Sport- und Reisemedizinische Untersuchungen oder auch die Ernährungsberatung. Es gehört zum Selbstverständnis dieser Praxis, Sie auch auf solche Leistungen hinzuweisen. Es steht in jedem Fall in Ihrem Ermessen, davon Gebrauch zu machen oder nicht. Sie finden zu Ihrer Information hier auch externe (zum Teil recht kritische) Quellen:

Seit 2012 ist der IGEL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) online. Auf dieser Homepage werden Sie - sofern eine Stellungnahme des MDS vorliegt - einen direkten Link über das nebenstehende Symbol erhalten.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt Hinweise und Download zur Verfügung.