Ernährungsmedizin

In der Ernährungsmedizin finden Sie Empfehlungen für Ihre persönliche Gesundheitsfürsorge bis hin zu therapeutischen Maßnahmen.

In meiner Praxis werden neben einer regelmäßigen Messung von Körpergewicht und -größe sowie Taillenumfang als wesentliche Merkmale zur Gesundheitsbestimmung auch die BIA-Messung sowie die vektorielle Betrachtung der BIA durchgeführt.

Auf der Basis der erhobenen Befunde werden Sie von mir professionell und medizinisch umfassend beraten, damit Sie zukünftig vitaler, schlanker, energievoller und glücklicher leben!

Verlassen Sie die Reparatur-Medizin und beginnen Sie heute den ersten Tag Ihres neuen, vitalen Lebens mit Ihrem persönlichen Ernährungs- und Gesundheits-Coach!

  • organisatorische Hinweise
  • Eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie ist keine Leistung, die direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden kann. Sie wird jedoch von der GKV nach §20 SGB5 (Prävention und Selbsthilfe) oder §43 SGB5 (Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) bezuschusst. Wichtig dafür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung des Hausarztes.

    Privatversicherte, die eine GOÄ-konforme Rechnung zur Vorlage bei ihrer Versicherung wünschen, werden in der Praxis gebeten, eine Abdingungserklärung nach §2 GOÄ zu unterzeichnen.

  • Zusatzinfos
  • Eine ernährungsmedizinische Beratung ist heute nicht mehr unabhängig vom Bewegungsverhalten durchführbar. Viele Erkrankungen von heute resultieren aus einem Missverhältnis von Energiezufuhr zu Energieverbrauch. Es ist absolut wichtig, mehr Bewegung in Ihren persönlichen Tagesablauf zu bringen. Neben den gängigen Möglichkeiten im Verein gibt Ihnen meine Seite "für mehr Bewegung" Tipps, die auch bei eingeschränkter Mobilität im Alter oder bei Behinderungen durchführbar sind. Lassen Sie sich inspirieren!

    Seien Sie ein Gastrosoph

    »Der Gourmand ist begierig auf alles, was gut schmeckt, ohne Rücksicht auf die Gesundheit, auf das Maß und die Gesetze der Grazien ... Der Gourmet ist bloß lüstern, doch nur nach alledem, was Zunge und Auge anlockt. Aber der Gastrosoph wählt aus dem Guten das Beste, in schönster Form, mit gewissenhafter Rücksicht auf Gesundheit und Schicklichkeit.«
    Eugen von Vaerst

Eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie ist keine Leistung, die direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden kann. Sie wird jedoch von der GKV nach §20 SGB5 (Prävention und Selbsthilfe) oder §43 SGB5 (Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) bezuschusst. Wichtig dafür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung des Hausarztes.

Privatversicherte, die eine GOÄ-konforme Rechnung zur Vorlage bei ihrer Versicherung wünschen, werden in der Praxis gebeten, eine Abdingungserklärung nach §2 GOÄ zu unterzeichnen.

Eine ernährungsmedizinische Beratung ist heute nicht mehr unabhängig vom Bewegungsverhalten durchführbar. Viele Erkrankungen von heute resultieren aus einem Missverhältnis von Energiezufuhr zu Energieverbrauch. Es ist absolut wichtig, mehr Bewegung in Ihren persönlichen Tagesablauf zu bringen. Neben den gängigen Möglichkeiten im Verein gibt Ihnen meine Seite "für mehr Bewegung" Tipps, die auch bei eingeschränkter Mobilität im Alter oder bei Behinderungen durchführbar sind. Lassen Sie sich inspirieren!

Seien Sie ein Gastrosoph

»Der Gourmand ist begierig auf alles, was gut schmeckt, ohne Rücksicht auf die Gesundheit, auf das Maß und die Gesetze der Grazien ... Der Gourmet ist bloß lüstern, doch nur nach alledem, was Zunge und Auge anlockt. Aber der Gastrosoph wählt aus dem Guten das Beste, in schönster Form, mit gewissenhafter Rücksicht auf Gesundheit und Schicklichkeit.«
Eugen von Vaerst