Jugend

  • Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)
  • Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) soll im Alter von 12 bis 14 Jahren (nach dem 12. Geburtstag und vor dem 15. Geburtstag!) durchgeführt werden. Sie ist nach den U-Untersuchungen im Kindesalter und vor den Gesundheitsuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr die einzige gesetzlich angebotene Möglichkeit zur Gesundheitsvorsorge. Sie kann beim Kinder- und Jugendarzt oder bei mir durchgeführt werden.

    Die Jugendgesundheitsuntersuchung ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Urin überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung werden die pubertären Entwicklungsstadien sowie der Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen überprüft. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme oder Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen. Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 angesprochen und geklärt werden.

    Die Kinder- und Jugendärzte empfehlen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, so auch die J2 im Alter von 16-17 Jahren. Diese J2 wird von den Krankenkassen noch nicht überall erstattet und in der Hausarztpraxis Wetzel nicht angeboten.

  • Impfungen
  • In der Kindheit wurde in der Regel ein umfangreiches Impfprogramm absolviert. In der Jugend sind dann erste Auffrischimpfungen fällig (Wundstarrkrampf - Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten - Pertussis, Kinderlähmung - Polio). Aber auch die Kontrolle der Vollständigkeit des Impfschutzes (insbesondere Hepatitis B; Windpocken - Varizellen) sowie neue Impfungen, die sich aus aktuellen Veränderungen (wie z.B. FSME durch Ausweitung der Risikogebiete) oder geschlechtsspezifisch (HPV-Impfung für Mädchen; seit 2018 auch für Jungen empfohlen) ergeben haben, gehören jetzt auf den Plan gebracht.

    Weitere Infos zu Impfungen finden Sie hier.

  • Jugendschutzuntersuchung
  • Untersuchungen bei Arbeitsaufnahme vor dem 18.LJ nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§32 ff) werden nach dem Standard des vorgegebenen Anamnesebogens und Untersuchungsprotokolls durchgeführt. Dabei wird darauf geachtet, ob die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen durch die geplante Tätigkeit gefährdet werden kann und ob besondere Maßnahmen am Arbeitsplatz zur Gesundheitsvorsorge erforderlich sind.

    Die Kosten für die nötigen Untersuchungen trägt das Land, einen Untersuchungsberechtigungsschein gibt es auf der Stadtverwaltung (Personalausweis dort vorlegen).

Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) soll im Alter von 12 bis 14 Jahren (nach dem 12. Geburtstag und vor dem 15. Geburtstag!) durchgeführt werden. Sie ist nach den U-Untersuchungen im Kindesalter und vor den Gesundheitsuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr die einzige gesetzlich angebotene Möglichkeit zur Gesundheitsvorsorge. Sie kann beim Kinder- und Jugendarzt oder bei mir durchgeführt werden.

Die Jugendgesundheitsuntersuchung ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Urin überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung werden die pubertären Entwicklungsstadien sowie der Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen überprüft. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme oder Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen. Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 angesprochen und geklärt werden.

Die Kinder- und Jugendärzte empfehlen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, so auch die J2 im Alter von 16-17 Jahren. Diese J2 wird von den Krankenkassen noch nicht überall erstattet und in der Hausarztpraxis Wetzel nicht angeboten.

In der Kindheit wurde in der Regel ein umfangreiches Impfprogramm absolviert. In der Jugend sind dann erste Auffrischimpfungen fällig (Wundstarrkrampf - Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten - Pertussis, Kinderlähmung - Polio). Aber auch die Kontrolle der Vollständigkeit des Impfschutzes (insbesondere Hepatitis B; Windpocken - Varizellen) sowie neue Impfungen, die sich aus aktuellen Veränderungen (wie z.B. FSME durch Ausweitung der Risikogebiete) oder geschlechtsspezifisch (HPV-Impfung für Mädchen; seit 2018 auch für Jungen empfohlen) ergeben haben, gehören jetzt auf den Plan gebracht.

Weitere Infos zu Impfungen finden Sie hier.

Untersuchungen bei Arbeitsaufnahme vor dem 18.LJ nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§32 ff) werden nach dem Standard des vorgegebenen Anamnesebogens und Untersuchungsprotokolls durchgeführt. Dabei wird darauf geachtet, ob die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen durch die geplante Tätigkeit gefährdet werden kann und ob besondere Maßnahmen am Arbeitsplatz zur Gesundheitsvorsorge erforderlich sind.

Die Kosten für die nötigen Untersuchungen trägt das Land, einen Untersuchungsberechtigungsschein gibt es auf der Stadtverwaltung (Personalausweis dort vorlegen).